Unsere TV-Fahrungsfahrzeuge 3 Stück sind mit einer Kanalinspektionskamera, mit ca. 400 m Kabel und einem PC oder Videorecorder zur Aufnahme von Videodaten, Bildern und alphanumerischen Inspektiondaten (Isybau, DWA Daten) ausgerüstet. Die Kamera ist entsprechend ausgelegt und auf einen Wagen montiert, der nach einer vorhergehenden Kanalreinigung (Kanalspülung) in einen Kanalschacht eingesetzt wird.
Der Kamerakopf ist bei der Inspektionsfahrt nach vorn gerichtet. Sieht der Befahrer Abzweige oder Schäden an Rohrwandung, Rohrsohle etc., so schwenkt er die Kamera darauf und erzeugt Einträge in der Erfassungssoftware.
Die überwiegende Anzahl öffentlicher Kanäle hat einen Innendurchmesser (mm) von DN 200 bis DN 1800. Der Kamerafahrwagen fährt dabei mit einer festgelegten Geschwindigkeit durch das Kanalrohr. Mit Hilfe einer speziellen Software werden die Bilder erzeugt und Berichte (Reports) erstellt, so dass man später jederzeit die Schäden anhand der Aufzeichnungen ansehen kann.


Bei kleineren Nennweiten, es handelt sich hier um die Grundstücks-, Hausentwässerungs- oder Hauskanalisation (DN 150-DN 200), wird eine so genannte Satellitenkamera durch die Leitung geschoben. Dies kann manuell geschehen oder aber mit Hilfe einer besonderen Kamerakonstellation, die es ermöglicht, vom Hauptrohr aus mit Hilfe eines speziellen Schiebestabes, einer Extrawinde und eines Bediengerätes die Kamera in dem Hausanschluss zu positionieren. Diese Möglichkeit wird insbesondere dann genutzt, wenn sich auf den Grundstücken ein Verbindungsschacht befindet.
Die Inspektion vom Hauptkanal her dient in der Regel nur dazu, den ordnungsgemäßen Zustand der Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze festzustellen. Ab Grundstücksgrenze ist laut Abwassersatzung in der Regel der Hauseigentümer verantwortlich.